Einzelfreigabe

Flugverkehrskontrollfreigabe

Der Pilot eines startenden Luftfahrzeugs hat die Möglichkeit, sich über Funk eine Einzelfreigabe vom verantwortlichen Lotsen im Kontrollzentrum erteilen zu lassen.

Grundsätzlich ist eine solche Freigabe für strahlgetriebene Luftfahrzeuge ab einer Flughöhe von 5.000 ft möglich (propellergetriebene Lfz 3.000 ft). Nach der Erteilung der Einzelfreigabe und den Anweisungen des Lotsen ist der Pilot nicht mehr an die veröffentlichten Abflugrouten gebunden, sondern darf und muss die ihm jetzt vorgegebenen abweichenden Flugwege nutzen, d.h. er bekommt einen Flugkurs oder einen festen Punkt im Luftraum (z.B. Intersection) genannt. Die Initiative zur Nutzung der Einzelfreigabe kann auch vom Lotsen ausgehen. Das Verfahren der Einzelfreigabe kann aus Sicherheitsgründen, betrieblichen Vorgaben oder anderen Auflagen notwendig sein und ist i. S. d. §26 LuftVO zulässig.