Abflugverfahren

Am Flughafen Berlin Schönefeld gibt es derzeitig täglich ca. 100 – 150 Starts. Dabei sind die Wochentage verkehrsreicher und die Zeit zwischen Samstag Mittag bis Sonntag Vormittag die verkehrsärmste Zeit. Der größte Teil Starts findet zwischen 06.00 – 24.00 Uhr statt.

Verteilung der Betriebsrichtungen

Gestartet und gelandet wird aus Gründen der Flugsicherheit immer gegen Wind. Am Standort Berlin Schönefeld weht der Wind überwiegend aus westlichen Richtungen. Dabei kann die Windrichtung und damit auch die Hauptbetriebsrichtung während des Tages oder in der Nacht wechseln. Kommt der Wind aus Richtung Westen starten die Luftfahrzeuge über Blankenfelde-Mahlow und Ludwigsfelde. Bei Ostwind erfolgt der Start über Bohnsdorf, Karolinenhof und die Gosener Wiesen.

Im Jahr 2012 hatte Berlin Schönefeld folgende Verteilung der Flugrichtungen:

Abflugrouten und Toleranzbereiche

Für den Abflug vom Verkehrsflughafen SXF gelten derzeitig die unten dargestellten Abflugverfahren. Dabei sind die dargestellten Routen immer als sogenannte Toleranzbereiche (Flugerwartungsgebiete) ausgewiesen. Dieser Korridor verbreitert sich mit zunehmender Entfernung von der Startbahn und erreicht eine maximale Breite von ca. 3 km (Route ±1,5 km). Dies ist der Tatsache geschuldet, dass unterschiedliche Luftfahrzeuge auch unterschiedliche Flugwege beschreiten. Ein Luftfahrzeug bewegt sich nicht wie auf einer Schiene, sondern die Wettereinflüsse und die spezifischen aerodynamischen Eigenschaften une Leistungsfaktoren des Luftfahrzeuges haben direkte Auswirkungen auf den individuellen Flugweg. Solange sich die Luftfahrzeuge innerhalb der Flugerwartungsgebiete befinden, entsprechen sie den Vorgaben der Flugverfahren. Sie müssen also nicht exakt entlang der dargestellen Routen in der Darstellung der Flugverfahren fliegen. Die Toleranzbereiche sind auch bei der Berechnung der Lärmschutzbereiche entsprechend berücksichtigt.

Verlassen der Flugerwartungsgebiete

Die Flugsicherung ist für die sichere Abwicklung des Flugverkehrs zuständig. Dafür hat sie auch eine Reihe von Befugnissen. So darf der Fluglotse aus Sicherheitsgründen – also zur Vermeidung von Kollisionen in der Luft – auch Flugwege abweichend von den Flugrouten festlegen. Darüber hinaus darf von den Abflugrouten aufgrund besonderer Wetterbedingungen und nach Erteilung einer Einzelfreigabe abgewichen werden.